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Recht & Pflichten

Barrierefreiheit für Handwerker-Websites: Was das BFSG für Ihren Betrieb bedeutet

Profibetrieb

27. Februar 2026

6 Min. Lesezeit

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Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei machen. Dazu zählen auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Für Handwerksbetriebe ist der wichtigste Punkt: Nicht jede normale Firmenwebsite ist damit automatisch BFSG-pflichtig.

Wann eine Handwerker-Website eher betroffen ist

Typischer FallEinschätzung
Reine Info-Website mit Leistungen, Referenzen und KontaktMeist nicht automatisch der klassische BFSG-Hauptfall.
Website mit echter Online-Buchung, Bezahlung oder Vertragsabschluss für VerbraucherEher relevant, weil eine digitale Verbraucherdienstleistung angeboten wird.
Online-Shop für Produkte, Ersatzteile oder ZubehörEher relevant und genauer zu prüfen.
Karriereseite oder einfaches AnfrageformularNicht automatisch BFSG-pflichtig, Barrierefreiheit bleibt trotzdem sinnvoll.

Entscheidend ist also nicht nur, dass Sie eine Website haben. Entscheidend ist, ob dort für Verbraucher tatsächlich ein digitaler Service oder Abschlussprozess stattfindet.

Wichtig für viele kleine Betriebe: die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Das BFSG sieht für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen eine wichtige Ausnahme vor. Gemeint sind in der Regel Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Das trifft auf viele Handwerksbetriebe zu. Trotzdem sollte man die Ausnahme nicht einfach blind annehmen, sondern kurz sauber prüfen, welche Leistungen online angeboten werden und ob besondere Konstellationen vorliegen.

Warum Barrierefreiheit trotzdem sofort Sinn ergibt

  1. Bessere Bedienbarkeit: klare Struktur, gute Kontraste und saubere Formulare helfen allen Nutzern, nicht nur Menschen mit Behinderungen.
  2. Besser auf dem Handy: viele Barrierefreiheits-Grundlagen verbessern auch mobile Nutzbarkeit und Lesbarkeit.
  3. Weniger Reibung bei Anfragen: wenn Kontaktwege leicht nutzbar sind, gehen weniger Interessenten verloren.
  4. Weniger Nacharbeit: wer heute sauber baut, muss später seltener hektisch nachrüsten.

Die praktische Mindestversion für kleine Betriebe

Darauf sollten Sie zuerst achten

  • saubere Überschriftenstruktur statt optischem Durcheinander
  • gut lesbare Schrift und ausreichende Kontraste
  • Buttons und Formulare, die sich auch per Tastatur nutzen lassen
  • sinnvolle Alternativtexte für wichtige Bilder
  • klare Fehlermeldungen in Formularen
  • kein unnötig komplizierter Bewerbungs- oder Anfrageweg

Technisch orientiert man sich dabei meist an den WCAG-Richtlinien. Für kleinere Betriebe geht es im ersten Schritt aber weniger um Fachbegriffe als um eine Website, die sauber, verständlich und ohne Hürden bedienbar ist.

Ein sinnvoller 5-Punkte-Check

  1. Prüfen, ob online echte Buchung oder Vertragsabschluss für Verbraucher stattfindet
  2. Kleinstunternehmens-Ausnahme sauber gegenprüfen
  3. Texte, Kontraste und Formulare auf einfache Nutzbarkeit prüfen
  4. Website einmal per Tastatur und mobil testen
  5. bei Grenzfällen rechtlich sauber nachfassen statt raten

Wie Profibetrieb dabei hilft

Profibetrieb setzt auf einen klaren, strukturierten Seitenaufbau, gut bedienbare Kontaktstrecken und eine technische Basis, die für barrierearme Nutzung deutlich besser geeignet ist als zusammengewürfelte Einzelbausteine.

Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es hilft aber dabei, dass die Website nicht schon im Grundaufbau unnötige Barrieren erzeugt.

Quellen und weiterführende Links

Barrierefreiheit
BFSG
WCAG
Rechtssicherheit

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